Noch einmal: 630-DM-Jobs
Diese "geringfügig Beschäftigten" haben in den letzten
Jahren enorm zugenommen: von 3,9 Millionen im Jahr 1991 auf heute 5,6
Millionen. Für sie zahlen die Unternehmer keine Sozialversicherung,
sondern lediglich eine Lohnsteuerpauschale. Die Beschäftigten bekommen
keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, ABM,
Umschulung...) und erwerben keinen Rentenanspruch.
Nutznießer dieser (Billig-)Lohnverhältnisse sind vor allem die
Unternehmer, die eine Menge Lohnkosten sparen. Leidtragende sind - neben den
ungeschützt Beschäftigten selbst - die Sozialkassen, denen
jährlich Millionenbeträge verloren gehen.
Darüber, daß diese Form der Beschäftigung
eingeschränkt, wenn nicht ganz abgeschafft werden sollte, waren sich alle
Parteien einig. Aber was haben SPD/Grüne jetzt gemacht?
Die Unternehmer werden wieder einmal geschont; für sie ändert
sich faktisch überhaupt nichts. Sie zahlen jetzt anstelle der
Steuerpauschale einen gleich hohen Betrag in die Sozialversicherung.
Für die Mehrheit der auf dieser Basis Beschäftigten ändert
sich auch nichts, außer, daß sie später einen
Mikro-Rentenanspruch von vielleicht 7,83 DM im Monat erwerben.
Aber 1,4 Millionen so Beschäftigte - das ist jeder Vierte! - werden
gnadenlos gerupft. Das sind alle, die einen Zweitjob auf 630-DM-Basis neben
ihrem normalen Beruf ausüben. Das mögen Leute sein, die sich Extras
leisten wollen; das sind vor allem aber auch Leute, die auf einen Zuverdienst
angewiesen sind, weil ihr Lohn zu niedrig ist. Sie müssen jetzt diese 630
DM normal versteuern und volle Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen.
Begründet wird das damit, daß bei Überstunden ja auch Steuern
und Versicherung fällig werden. Aber das ist Humbug!
Wer Überstunden macht, hat in der Regel einen Tarifvertrag und einen
Netto-Lohn, der mindestens dem entspricht, was ein "geringfügig
Beschäftigter" bekommt. Bei diesen allerdings würde quasi der
Netto- zum Bruttolohn gemacht, so daß am Ende von den 630 DM weniger
als 400 übrigblieben; das ist einfach zu wenig.
Mit der neuen Regelung werden lediglich Gelder aus der Steuer- in die
Renten- und Krankenkasse umgeleitet; weder werden die Minijobs
eingeschränkt noch neue Arbeitsplätze geschaffen.
Mit der Einführung von Mindestlöhnen, bei Teilzeit entsprechend,
würden sich die 630-DM-Jobs erübrigen - und alle wären
sozialversichert.
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