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Noch einmal: 630-DM-Jobs

Diese "geringfügig Beschäftigten" haben in den letzten Jahren enorm zugenommen: von 3,9 Millionen im Jahr 1991 auf heute 5,6 Millionen. Für sie zahlen die Unternehmer keine Sozialversicherung, sondern lediglich eine Lohnsteuerpauschale. Die Beschäftigten bekommen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, ABM, Umschulung...) und erwerben keinen Rentenanspruch.

Nutznießer dieser (Billig-)Lohnverhältnisse sind vor allem die Unternehmer, die eine Menge Lohnkosten sparen. Leidtragende sind - neben den ungeschützt Beschäftigten selbst - die Sozialkassen, denen jährlich Millionenbeträge verloren gehen.

Darüber, daß diese Form der Beschäftigung eingeschränkt, wenn nicht ganz abgeschafft werden sollte, waren sich alle Parteien einig. Aber was haben SPD/Grüne jetzt gemacht?

Die Unternehmer werden wieder einmal geschont; für sie ändert sich faktisch überhaupt nichts. Sie zahlen jetzt anstelle der Steuerpauschale einen gleich hohen Betrag in die Sozialversicherung.

Für die Mehrheit der auf dieser Basis Beschäftigten ändert sich auch nichts, außer, daß sie später einen Mikro-Rentenanspruch von vielleicht 7,83 DM im Monat erwerben.

Aber 1,4 Millionen so Beschäftigte - das ist jeder Vierte! - werden gnadenlos gerupft. Das sind alle, die einen Zweitjob auf 630-DM-Basis neben ihrem normalen Beruf ausüben. Das mögen Leute sein, die sich Extras leisten wollen; das sind vor allem aber auch Leute, die auf einen Zuverdienst angewiesen sind, weil ihr Lohn zu niedrig ist. Sie müssen jetzt diese 630 DM normal versteuern und volle Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Begründet wird das damit, daß bei Überstunden ja auch Steuern und Versicherung fällig werden. Aber das ist Humbug!

Wer Überstunden macht, hat in der Regel einen Tarifvertrag und einen Netto-Lohn, der mindestens dem entspricht, was ein "geringfügig Beschäftigter" bekommt. Bei diesen allerdings würde quasi der Netto- zum Bruttolohn gemacht, so daß am Ende von den 630 DM weniger als 400 übrigblieben; das ist einfach zu wenig.

Mit der neuen Regelung werden lediglich Gelder aus der Steuer- in die Renten- und Krankenkasse umgeleitet; weder werden die Minijobs eingeschränkt noch neue Arbeitsplätze geschaffen.

Mit der Einführung von Mindestlöhnen, bei Teilzeit entsprechend, würden sich die 630-DM-Jobs erübrigen - und alle wären sozialversichert.


http://www.dkp-hessen.de/
• Autor: DKP Hessen •



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