Logo DKP Adresse der DKP Hessen als Bild mit Link zur Email-Adresse
Suche auf DKP-Hessen
durchgeführt von FreeFind
HomepageLinksFundusForumPersönlichkeitenTermine/Veranstaltungen
Thema:
Hesseninfo

Kleinzeitungen:
Mörfelden-Walldorf
Gießen
Reinheim
Kreis Darmstadt
Marburger Echo
Taunus Echo
Wiesbaden
Archiv

DKP vor Ort:
Darmstadt-Dieburg
Frankfurt
Fulda-Vogelsberg
Gießen
Nordhessen
Hochtaunus
Wiesbaden
Kassel
Lahn-Dill
Marburg
Offenbach
Main-Kinzig/Hanau
Main-Taunus
Groß Gerau



NATO-Aggressor oder Weltpolizist?

Liebe deutsche Mitmenschen,

bitte stellen Sie sich doch einmal die Frage, mit welchem Recht und anhand welcher Grundlage die Verteidigungsallianz NATO militärische Agressionen gegen den souveränen Staat Jugoslawien ausübt, der niemanden angegriffen hat, sondern nur sein Land und sein Volk, das serbische, sowie auch das der im Kosovo lebenden Albaner verteidigt.

Fragt man die NATO-Befehlshaber, so antworten sie:

Der Angriff ist unausweichlich, da nur so eine angebliche "humanitäre Katastrophe" verhindert werden kann.

Wie kann man eine humanitäre Katastrophe für 500.000 Menschen verhindern, in dem man eine noch größere Katastrophe für 10 Millionen friedlicher jugoslawischer Burger auslöst?

Anhand der UN-Charta laut Artikel 42 und 53 darf die NATO nur dann zu Waffen greifen, um sich und ihre Vertragspartner im Falle eines Angriffes zu schützen. Der souveräne Staat Jugoslawien hat keines der NATO-Staaten oder ein anderes Land angegriffen.

Die zweite Voraussetzung für das militärische Eingreifen der NATO sieht so aus, daß im Falle eines Angriffes auf einen driften Staat, nur aufgrund eines UNO-Mandates durch den Weltsicherheitsrat eingegriffen werden darf.

Wir fragen Sie: Wo ist dieses UNO-Mandat?

Laut Artikel 51 der UN-Charta darf sich jeder Staat verteidigen, der ohne den Beschluß des Weltsicherheitsrates angegriffen wird. Dies trifft in diesem Falle auf Jugoslawien zu, welches ein Gründungsmitglied der Vereinten Nationen ist.

Jugoslawien handelte also nach den Bestimmungen der UN, als es sich und sein Territorium am 24.03.99 gegen die widerrechtlichen NATO-Angriffe verteidigte

Die NATO wurde ausschließlich als Verteidigungsallianz gedacht und nicht als Mittel zum Angriff.

Der Warschauer Pakt hat sich aufgelöst. Somit hat die NATO keine Aufgabe mehr, jedoch wollen sich deren Führer an der Macht halten und versuchen sich deshalb, als Ordnungshüter, einen neuen Wirkungskreis in Europa, zu erschließen.

Heute wurde Jugoslawien von der NATO angegriffen, die ausschließlich nur ihre eigenen Interessen verfolgt. Morgen ist vielleicht schon ein anderes Land an der Reihe. Denn die NATO übernimmt unter der Führung Amerikas die Rolle eines Weltpolizisten mit dem. Ziel, der ganzen Weit zu diktieren, wie sie zu leben und was sie zu tun hat.

Im Artikel 26 des deutschen Grundgesetzes steht:

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden das friedliche, Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffkrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen".

Artikel 80 des Strafgesetzbuches gibt noch nähere Erläuterungen:

"Wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein, soll, vorbereitet und daher die Gefahr eines Krieges für Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe, nicht unter 10 Jahren bestraft".

Mit welchem Recht verstoßen die deutschen Politiker, Schröder, Fischer und Scharping, gegen diese Gesetze?

Es ist verständlich, daß wir, einfache Bürger, diese Gesetze nicht alle auswendig kennen und wissen. Aber die Politiker in Deutschland müssen sie kennen oder sich bei denjenigen erkundigen, die sie mit Sicherheit wissen.

Wo war denn das Bundesverfassungsgericht, um seinen Bundeskanzler Gerhard Schröder, seinen Außenminister Joschka Fischer und seinen Verteidigungsminister Rudolf Scharping darauf aufmerksam zu machen, daß sie bei der tatkräftigen Unterstützung der NATO-Angriffe, auf Jugoslawien gegen das Grundgesetz verstoßen,

Wo war denn die freie Presse?

Wo waren denn die Richter und Staatsanwälte um gegen den Verstoß des Grundgesetzes vorzugehen?

Anscheinend schweigen die meisten!

Aber zum Glück nicht alle, es gibt immer mehr deutsche Organisationen, vereinzelte deutsche Bürger und andere Menschen, die ihre Stimme gegen diese verbrecherische Aggression erheben.

Unsere Bitte an Sie, das deutsche Volk, ist es, Ihre Stimmen gegen die NATO-Bomben in noch größerer Zahl und, lauterem Protest zu erheben.

Erheben Sie Ihre Stimmen, bevor es nicht zu spät wird, denn in Jugoslawien sind schon zahlreiche zivile Objekte, wie Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Fabriken, Brücken und die Zivilbevölkerung von den NATO-Bomben getroffen worden.

Stoppen Sie gemeinsam mit uns die brutalen Aggressionen auf das souveräne Jugoslawien und retten Sie somit das Leben vieler unschuldiger Menschen, die durch die NATO-Angriffe bedroht sind.

Es lebe der Frieden in Jugoslawien, sowie auf der ganzen Welt!

  Gemeinschaft der serbischen und jugoslawischen Organisationen e. V.
Postfach 16 03 28
Frankfurt


http://www.dkp-hessen.de/
• Autor: DKP Hessen •



Löwe von DKP Hessen


DKP und UZ stärken!
DKP und UZ
 
Mitgliedswerbung für DKP

UZ Abo-Karte als PDF
laden
ausdrucken
ausfüllen
abschicken