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Ab Sommer gilt das neue hessische Schulgesetz

Hauptschüler sind die großen Verlierer

Alle Kinder haben laut hessischem Schulgesetz §1 Abs. 1 und 2 das Recht auf Bildung, wobei weder Geschlecht, Behinderung, Herkunftsland, Religionsbekenntnis noch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung bestimmend sein dürfen. Man kann nun das Schulgesetz kritisch hinterfragen und dann feststellen:

Man findet keine Kinder von Anwälten, Ärzten oder Richtern in Hauptschulklassen und andererseits auch keine Kinder von Arbeitslosen, Reinigungshilfen, Straßenreinigern in den Gymnasien. So scheinen die Armen dümmer zu sein? Oder haben sie doch nicht die gleichen Chancen?

Nach dem neuen hessischen Schulgesetz, das im Sommer in Kraft tritt, werden die Chancen der Hauptschüler noch mehr verschlechtert. Berufsschulpflicht abgeschafft Bisher wurden Hauptschüler nach ihren neun Schuljahren noch in einer Berufsschule unterrichtet, wenn sie keinen Ausbildungsplatz bekommen hatten. Dort konnten sie Grundkenntnisse für einen Beruf erlernen, der sie interessiert. Sie hatten ein weiteres Jahr Bildung. Seit diesem Sommer nicht mehr. Nach der aktuellen miserablen Lehrstellensituation werden Kinder ohne Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss in der Wirtschaft nicht gebraucht, also hat man die Berufsschulpflicht mal eben für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag abgeschafft. Jetzt besteht zwar noch ein "Recht" zum Besuch einer Berufsschule; aber den Schulen steht es frei, ob sie einen Hauptschüler aufnehmen oder nicht, wobei die Chancen angesichts der gravierenden Engpässe an Berufsschulen gering sein dürften.

Hürden vor der 10. Klasse

Früher konnte jeder problemlos das 10. Schuljahr besuchen; jetzt ist nach der 9. Klasse Schluss. Die Möglichkeit weiter eine allgemeinbildende Schule zu besuchen und einen mittleren Abschluss zu machen, ist für Hauptschüler zwar vorgesehen, aber fast Null. Sie müssen den sog. "qualifizierten Hauptschulabschluss" haben (das schafft nur ein Drittel), die Eltern müssen einen Antrag stellen und die Schule muss zustimmen - und dann müssen sie dieselbe Abschlussprüfung machen wie Real-Schüler. Zitat: "... sind die gleichen Anforderungen des mittleren Bildungsganges zu Grunde zu legen", was fast unmöglich ist.
Hauptschüler sind also die deutlichen Verlierer des neuen hessischen Schulgesetzes, sie stehen direkt auf der Straße, wenn sie nicht in irgendeiner "Maßnahme" unterkommen - bis Hartz IV greift.*)

Die meisten Eltern wissen von dem Dilemma noch nichts. Liegt darin vielleicht die Antwort auf die Frage, warum sich die Eltern nicht beschweren? Sie werden darüber nicht informiert. Die privaten Bildungsträger in Gießen bieten zwar den Hauptschulabschluss an, aber nur den einfachen - nicht den qualifizierenden. Also: noch mehr Kinder direkt - ohne über Los zu gehen - auf die Straße.

(Eine Gießener Lehrerin)

*) P.S.:Bei Ablehnung von "zumutbarer Arbeit", werden Jugendlichen unter 25 Jahre die Hartz-IV-Bezüge nicht nur gekürzt, sondern (bis auf Miete) für 3 Monate komplett gestrichen.

Hessisches Schulgesetz

§ 59 (1) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.
§ 62 (3) Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind... zum Besuch der Berufsschule berechtigt.


http://www.dkp-hessen.de/
• Autor: DKP Hessen •



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